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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Trident Hamburg

Tangstedter Weg 60, 22851 Norderstedt (nachfolgend „Trident“)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Trident und ihren Kunden, sofern es sich bei dem Kunden um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen handelt.

Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Der jeweilige Einzelauftrag beziehungsweise das Angebot konkretisiert Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und Abrechnungsmodell.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern Trident diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsgegenstand

Trident unterstützt Unternehmen flexibel bei Recruiting, HR, operativen Unternehmensprozessen sowie projektbezogenen Unterstützungsleistungen. Die Leistungen können einzeln oder kombiniert beauftragt werden und orientieren sich an den jeweiligen Anforderungen des Kunden.

Die Leistungen umfassen insbesondere:

• Recruiting und Bewerbermanagement
• Active Sourcing und Kandidatenvermittlung
• operative und administrative HR Unterstützung
• Onboarding und Prozessbegleitung
• Unterstützung bei Marketingkampagnen und Projektkoordination
• organisatorische und operative Prozessunterstützung
• digitale Strukturierung und Implementierung von Tools und Abläufen
• diskrete Unterstützung bei sensiblen oder vertraulichen Projekten
• Übersetzungs, Begleit und Unterstützungsleistungen im Bereich Work & Integration

Trident versteht sich als flexible operative Unterstützung des Kunden und integriert sich projektbezogen in bestehende Unternehmensstrukturen und Abläufe. Art, Umfang und Zusammensetzung der Unterstützung richten sich nach den jeweiligen Anforderungen des Kunden und können im Verlauf der Zusammenarbeit angepasst werden.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Trident keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierte Anzahl an Bewerbungen, Einstellungen, Kampagnenergebnissen oder betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.

Trident ist berechtigt, Leistungen durch Erfüllungsgehilfen oder projektbezogene Teams erbringen zu lassen.

§ 3 Beauftragungsablauf

Beauftragungen können telefonisch, schriftlich, per E Mail oder über Nachrichten Apps erfolgen. Telefonische Beauftragungen sind schriftlich zu bestätigen, wobei eine Bestätigung per E Mail ausreichend ist.

Eine Kandidatin oder ein Kandidat gilt als vorgestellt, sobald:

a) ein Lebenslauf, Profilbericht oder vergleichbare Informationen übermittelt wurden
b) der Kunde durch Hinweise oder Informationen in die Lage versetzt wurde, die Person zu identifizieren
c) Handlungen von Trident ursächlich zur Einstellung oder Zusammenarbeit geführt haben

War eine Kandidatin oder ein Kandidat dem Kunden bereits innerhalb der letzten zwölf Monate bekannt, ist dies unverzüglich mitzuteilen und auf Anforderung nachvollziehbar nachzuweisen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde benennt feste Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner und stellt sämtliche für die Zusammenarbeit erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

Dazu gehören insbesondere:

• Informationen zu Positionen und Anforderungen
• bestehende Prozesse und interne Abläufe
• notwendige Plattform und Systemzugänge
• Freigaben für Inhalte, Kampagnen oder organisatorische Maßnahmen

Änderungen relevanter Informationen oder Prozesse sind Trident unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde bleibt für sämtliche unternehmerischen Entscheidungen, insbesondere Einstellungen, Vertragsabschlüsse und arbeitsrechtliche Anforderungen verantwortlich.

Unterlassene Mitwirkung kann die Leistungserbringung verzögern. Vergütungsansprüche von Trident bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Kampagnen, Tools und Drittkosten

Mediabudgets, Anzeigenkosten, Lizenzgebühren, Plattformkosten oder sonstige Drittkosten werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

Trident arbeitet mit modernen digitalen Tools, Plattformen und Prozesslösungen, um operative Abläufe effizient und zeitgemäß umzusetzen. Die Auswahl geeigneter Systeme erfolgt projektbezogen und orientiert sich an den Anforderungen des Kunden.

Drittanbieter können Inhalte oder Kampagnen nach eigenen Richtlinien ablehnen, sperren oder entfernen. Für entsprechende Maßnahmen übernimmt Trident keine Haftung.

Vom Kunden bereitgestellte Inhalte müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Kunde stellt Trident insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Angebots.

Mögliche Abrechnungsmodelle sind insbesondere:

• Tagessätze
• Stunden oder Zeiteinheiten
• Projektpauschalen
• erfolgsbasierte Vermittlungsprovisionen

Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Erfolgsbasierte Vermittlung

Für die Einstellung einer durch Trident vorgestellten Kandidatin oder eines Kandidaten kann eine Vermittlungsprovision vereinbart werden.

Die Provision entsteht mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Kunde und Kandidatin beziehungsweise Kandidat.

Die Provision entsteht ebenfalls, wenn eine Einstellung innerhalb von zwölf Monaten nach Vorstellung erfolgt und die Vorstellung durch Trident ursächlich für die Einstellung war.

Tritt eine vermittelte Person das Arbeitsverhältnis nachweislich nicht an, kann eine Rückerstattung bereits gezahlter Provisionen individuell vereinbart werden.

§ 8 Leistungsdurchführung

Leistungen werden mit der gebotenen Sorgfalt und grundsätzlich innerhalb üblicher Geschäftszeiten erbracht.

Die Leistungen von Trident können insbesondere auch zur kurzfristigen Unterstützung bei erhöhtem Arbeitsaufkommen, personellen Engpässen oder zeitkritischen Projekten eingesetzt werden.

Durch flexible Teamstrukturen kann Trident kurzfristig auf veränderte Anforderungen, Workload Peaks oder operative Herausforderungen reagieren.

Zeitpläne und Fristen gelten als unverbindliche Planwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 9 Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Vertragszweck.

Dazu zählen insbesondere:

• Texte
• Vorlagen
• Kampagneninhalte
• Reports
• Prozessdokumentationen
• Visuals und Unterlagen

Die Rechte an Methoden, internen Vorlagen, Know how, Strukturen und Tools verbleiben bei Trident.

§ 10 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit verarbeitet werden.

Beide Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

Dies gilt insbesondere für:

• interne Unternehmensinformationen
• Bewerberdaten
• Projektinhalte
• Prozessabläufe
• sensible betriebliche Informationen

Die Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

Auf Wunsch können zusätzliche projektbezogene Vertraulichkeitsvereinbarungen oder besondere Sicherheitsanforderungen vereinbart werden.

§ 12 Haftung

Trident haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Trident ausschließlich:

a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
b) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Maßnahmen von Drittanbietern ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, gilt die Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit.

Einzelaufträge und Projektlaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, insbesondere technische Ausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder Ausfälle von Drittplattformen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Norderstedt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Gender Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird teilweise eine einheitliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Stand: 07.06.26

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