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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Trident Hamburg

Tangstedter Weg 60, 22851 Norderstedt (nachfolgend „Trident“)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsstruktur

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Trident und Kunden, sofern der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

  2. Der jeweilige Einzelauftrag/ das Angebot konkretisiert Laufzeit, Umfang, Vergütung und Abrechnungsmodus.

  3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Trident.

§ 2 Leistungsgegenstand (Module)

  1. Trident bietet zwei Leistungsmodule, die einzeln oder kombiniert beauftragt werden können:
    Modul A – Dienstleistung (Recruiting Services): Active Sourcing/Headhunting, Bewerbermanagement & Kommunikation, Erstellung/Schaltung von Stellenanzeigen, Social-Media-/Meta-Kampagnen (Facebook/Instagram), Reporting, Terminierung, Übersetzungs- und Begleitservices, Dokumentation.
    Modul B – Erfolgsbasierte Personalvermittlung (Placement): Identifikation, Ansprache und Vorstellung von Kandidat:innen zur Festeinstellung beim Kunden.

  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Trident keinen bestimmten Erfolg (insb. keine Besetzungszusage, Anzahl qualifizierter Bewerbungen, ROI/KPI).

  3. Trident darf sich Erfüllungsgehilfen/Dritten bedienen.

§ 3 Beauftragungsablauf & Definition „Vorstellung“

  1. Beauftragungen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Nachrichten-App erfolgen; telefonische Beauftragungen sind schriftlich zu bestätigen (E-Mail ausreichend).

  2. Eine Kandidat:in gilt als vorgestellt, sobald
    a) der Lebenslauf/Profilbericht (Setcard) übergeben wurde, oder
    b) der Kunde durch Trident in die Lage versetzt wurde, die Person über Hinweise/Verweise zu identifizieren, oder
    c) sonstige Handlungen von Trident ursächlich zur Einstellung führen.

  3. Vorkenntniseinwand: War eine Kandidat:in dem Kunden in den letzten 12 Monaten vor Vorstellung bereits bekannt (eigene Bewerbung oder Vorstellung durch Dritte), teilt der Kunde dies unverzüglich mit und belegt dies auf Anforderung nachvollziehbar.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde benennt entschlossene Ansprechpartner mit Vertretungsbefugnis und stellt vollständige Informationen zur Position (Muss-/Kann-Kriterien, Prozess, Vergütungsrahmen inkl. Nebenleistungen) sowie erforderliche Zugänge (Plattformen/ATS) bereit; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

  2. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über Auswahl, Einladung, Einstellung und Vertragskonditionen; er beachtet Datenschutz-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht.

  3. Freigaben (Anzeigen, Budgets, Visuals, Texte) sind zeitnah zu erteilen. Unterlassene Mitwirkung kann Zeitpläne verzögern; der Vergütungsanspruch von Trident bleibt unberührt.

§ 5 Anzeigen, Kampagnen & Drittkosten

  1. Mediabudgets/Schaltungskosten (z. B. Meta, Jobportale, Lizenzen) sind Drittkosten des Kunden und werden separat getragen, soweit nicht anders vereinbart im Angebot (Direktabrechnung durch Anbieter oder Weiterberechnung gegen Nachweis).

  2. Drittanbieter können Inhalte/Kampagnen nach eigenen Richtlinien ablehnen, sperren oder entfernen; hierfür haftet Trident nicht.

  3. Vom Kunden gelieferte Inhalte sind rechts- und nutzungsrechtsfrei; der Kunde stellt Trident von Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Vergütung & Abrechnung

A. Modul A – Dienstleistung

  1. Vergütung nach Tagessatz/Zeiteinheiten gemäß Angebot; monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Einsatz oder pauschal gemäß Angebot.

  2. Preise sind netto zzgl. gesetzlicher USt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.

  3. Aufrechnung/Zurückbehalt nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

B. Modul B – Erfolgsbasierte Vermittlung (Placement)

  1. Für jede Einstellung einer von Trident vorgestellten Person beim Kunden (auch bei verbundenen Unternehmen nach §§ 15 ff. AktG) schuldet der Kunde eine Erfolgsprovision.

  2. Fälligkeit: mit beiderseitiger Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Der Kunde übermittelt binnen 7 Kalendertagen nach Einstellung die Vergütungsdaten (Beginn, Jahresgehalt inkl. Nebenleistungen, Probezeit).

  3. Nachwirkungszeitraum: Die Provision entsteht auch, wenn die Einstellung innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung erfolgt (einschl. verbundener Unternehmen), es sei denn, der Kunde weist binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang nach, dass die Einstellung nicht (auch nicht teilweise) auf die Vorstellung durch Trident zurückzuführen ist.

  4. Tritt die eingestellte Person das Arbeitsverhältnis nachweislich nicht an, erstattet Trident bereits gezahlte Provision 100 % binnen 7 Werktagen nach Kenntnis.

§ 7 Leistungsdurchführung, Termine & Reporting (Modul A)

  1. Leistungen werden mit der gebotenen Sorgfalt i. d. R. werktags 09:00–18:00 Uhr erbracht (Support via Telefon/WhatsApp/E-Mail).

  2. Berichte/Statusupdates gemäß Angebot (z. B. wöchentlich) mit wesentlichen KPIs/Prozessständen.

  3. Zeitpläne sind Planwerte; Fristen beginnen, wenn Mitwirkungspflichten erfüllt und erforderliche Freigaben/Zugänge erteilt sind.

§ 8 Rechte an Arbeitsergebnissen (Modul A)

  1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Anzeigen, Texte, Visuals, Setcards, Templates, Reports) für den vertraglichen Zweck.

  2. Weitergabe/Bearbeitung über den Vertragszweck hinaus oder Nutzung durch verbundene Unternehmen bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung.

  3. An Know-how, Methoden, Vorlagen und Tools verbleiben die Rechte bei Trident.

§ 9 Datenschutz

  1. Parteien verarbeiten personenbezogene Daten gemäß DSGVO/BDSG und treffen TOMs (Art. 32 DSGVO).

  2. Jede Partei erfüllt Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO im eigenen Verantwortungsbereich und unterstützt die andere Partei bei Betroffenenrechten angemessen.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln sämtliche Geschäfts- und Kandidateninformationen streng vertraulich – auch über das Vertragsende hinaus.

§ 11 Haftung

  1. Trident haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur
    a) für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, und
    b) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

  2. Keine Haftung für Drittmaßnahmen (z. B. Sperrung/Löschung von Kampagnen), indirekte Schäden/entgangenen Gewinn sowie Daten-/Programmverluste über den Aufwand hinaus, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung typischerweise entstanden wäre.

  3. Zwingende Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.

§ 12 Laufzeit, Kündigung

  1. Sofern im Angebot nicht anders bestimmt, gilt der Rahmenvertrag unbefristet. Einzelaufträge haben die dort genannte Mindestlaufzeit (z. B. 3 Monate) und verlängern sich – falls vereinbart – um den ursprünglich festgelegten Zeitraum, wenn nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

  2. Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen; außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich.

  3. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Schutzrechte Dritter

Vom Kunden bereitgestellte Materialien (Logos, Bilder, Videos, Texte) müssen frei von Rechten Dritter sein bzw. es müssen entsprechende Nutzungsrechte/Einwilligungen vorliegen; der Kunde stellt Trident von Ansprüchen Dritterfrei.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle (z. B. Ausfälle von Drittplattformen, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen) befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Störung von Leistungspflichten.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Norderstedt; es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Schriftform: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform; Individualabreden gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).

  3. Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht; anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Gender-Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird eine einheitliche Sprachform verwendet; sie gilt gleichermaßen für alle Geschlechter.

Stand: 28.10.2025

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